Infos zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Anteil der Behandlungskosten. Wieviel ihre Krankenkasse zuzahlt und ob Sie dafür ein Privatrezept Ihres Arztes oder Kinderarztes benötigen erfahren Sie am besten auf der Website Ihrer Krankenkasse oder bei einem Telefonat.. Alternativ können Sie auch bei Osteokompass nachschauen. Auf dieser Website befindet sich eine Übersicht der Krankenkassen, die Infos gelten ohne Gewähr, da wir keine Infos haben, wie oft ein Update stattfindet.

Sie können natürlich jederzeit auch ohne Privatrezept zu uns kommen. Als Heilpraktikerin bin ich dazu berechtigt, selbständig Diagnosen zu stellen und Behandlungen durchzuführen.

Haben Sie ein Privatrezept und übernimmt Ihre Kasse einen Anteil, reichen Sie unserer Rechnung zusammen mit dem Privatrezept bei der Krankenkasse ein. Die Kasse zahlt den anteiligen Betrag an Sie. Sie wiederum überweisen den vollen Rechnungsbetrag an uns, da wir mit Ihnen und nicht mit Ihrer Kasse abrechnen.

Die Osteopathin erfüllt alle Voraussetzungen die für die Übernahme der Kosten seitens der Kasse benötigt werden! Achtung da ich keine Physiotherapeutin bin, gelte ich nicht als Heilmirtelerbringer und darf keine Rezepte für Manuelle Therapie etc. annehmen, die für die Physiotherapie gedacht sind.

 

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Für Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach der GebüH der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Meist wird hier nahezu der komplette Betrag von der Kassen übernommen. Gerne können Sie uns informieren, wenn Ihre Kasse Leistungen für Sie ausschließt.
 

Sämtliche weiteren Infos zu Kosten und der Bürokratie finden Sie in unseren AGBs

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